Ich und meine Eltern sind die Opfer häuslicher Gewalt!
Jahre meines Lebens und meine berufliche Passion und Profession wurden vernichtet!
Mein Vater erlitt drei Schlaganfälle!
In der Folge traten durch Folter Privatgeheimnisse zu Tage, die ich nie offenbaren wollte!
In der weitergehenden Folge war, zur Beweisführung, die Offenbarung von Dingen, die ich nie offenbaren wollte, zur öffentlichen Darlegung notwendig.
Ich weise alle Unterstellungen von psychischer Krankheit zurück, die nicht auf die brutale Gewaltandrohung zurückzuführen sind! Gegen solche Unterstellungen werde ich mit aller Härte vorgehen!
Ein gesunder Mensch wird nicht per se zum Kranken, wenn und weil ein Arzt ihn schlagen will!
Eine Therapie des Opfers ist auszuschließen!
Der Täter wird auf das Leben meiner Eltern und mein Leben nie wieder, weder direkt, über seinen Anwalt oder auf jede andere Art und Weise, weder suppressiv, noch anderweitig Einfluß nehmen!
Du hast keine Macht über mich! Nicht heute, nicht gestern und nicht morgen!
Über Jahre wurde mir auf menschenverachtende Art und Weise nachgestellt.
Seit über 10 Jahren wird mir illegal, strafbar und völlig ünnütz die Ausstellung der Flugtauglichkeit verweigert.
Der Ausspruch "Ohne Fliegerei kein Kai" ist hiermit aufgehoben; die Situation, in der er erforderlich war, beendet. Das bedeutet nicht, dass direkte Aussprüche aus den letzten Jahren, die in Bezug zu Kontakt zu meiner Person stehen, sowie Schadenersatzansprüche nicht gelten. Es bedeutet ferner nicht, dass ich mir keine rechtlichen Schritte mit Bezug zur Luftfahrt oder sonstigen Ereignissen oder die Erteilung eines Hausverbotes vorbehalte, sofern unerwünschte Personen oder Verursacher erscheinen. Einige wenige Menschen, die bisher eher Abstand gehalten haben, mögen aber auch erwünscht sein.
Ihr kriegt mich nicht klein! Egal was Ihr tut, egal wer es tut und egal wie lange ihr es tut! Ich wehre mich.
Und sollte jemand unter Datenschutz stehende Zuschriften verbreitet haben, also die Datenschutzrechte dieses Landes gebrochen haben und so für die massenhaften Nachstellungsdelikte an mir verantwortlich sein, so wird er das bereuhen! Grundsätzlich habt Ihr mir garnichts zu sagen, liebe Genossinnen und Genossen! Und Ihr habt auch nichts über mein Privatleben zu wissen und auch nicht permanent meine Nähe aufzusuchen, wie dies sowieso niemand zu tun hat!
Und ob mir überhaupt jemand irgendetwas zu sagen hat, nachdem ich im Jahr 2012 vollends professoral rehabilitiert worden bin, dass wage ich zu bezweifeln. Was Sie taten war illegal und strafbar und das werde ich vor Gericht einklagen, da können Sie sich sicher sein! Ich verachte Menschen zutiefst, die aus Geldgründen meinen einem jungen Menschen seine Karriere zerstören zu können. Sie werden schon sehen, was Sie davon haben! Ich werde nichts nachsehen!
Es bringt Ihnen nichts, wenn Sie meine Nähe aufsuchen und mich beankern, weil Sie, wie in den letzten 13 Jahren auch, keinen Rapport haben! Menschen, die so etwas tun, wie Sie es getan haben, werden bei mir auch nie wieder Rapport bekommen! Und damit sind alle Handlungen, ob gerade oder vor Jahren ausgeführt, Straftatdelikte, strafbar gemäß §238 Stgb.. Ob Sie diese einzeln oder in einer Gruppe ausführen oder ausgeführt haben, spielt dabei keine Rolle. Freunde kenne ich direkt.
Artikel 1 Grundgesetz (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
Artikel 2 Grundgesetz (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. [...]
Artikel 3 Europäische Menschenrechtskonvention Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.
§238 Stgb. Nachstellung (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einer anderen Person in einer Weise unbefugt nachstellt, die geeignet ist, deren Lebensgestaltung nicht unerheblich zu beeinträchtigen, indem er wiederholt
1. die räumliche Nähe dieser Person aufsucht [...]
(2) In besonders schweren Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 bis 7 wird die Nachstellung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. durch die Tat eine Gesundheitsschädigung des Opfers, eines Angehörigen des Opfers oder einer anderen dem Opfer nahestehenden Person verursacht,
2. das Opfer, einen Angehörigen des Opfers oder eine andere dem Opfer nahestehende Person durch die Tat in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt,
3. dem Opfer durch eine Vielzahl von Tathandlungen über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten nachstellt,
[...]
§239 Stgb. Freiheitsberaubung (durch dauerhafte Umkreisungen / permanente Nachstellung) (1) Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter
1. das Opfer länger als eine Woche der Freiheit beraubt oder
2. durch die Tat oder eine während der Tat begangene Handlung eine schwere Gesundheitsschädigung des Opfers verursacht.
[...]
§177 Stgb. Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung; Vergewaltigung - "S&M Spielchen" NLP Gruppe / Sekte mit Guru / Scientology
Vergewaltigung und Missbrauch - "Befriedigung der Neugierde" an meinem privaten Wesen, Nachstellung, auch gruppiert - Triebtäter
(1) Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer sexuelle Handlungen an einer anderen Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wenn
1. der Täter ausnutzt, dass die Person nicht in der Lage ist, einen entgegenstehenden Willen zu bilden oder zu äußern,
2. der Täter ausnutzt, dass die Person auf Grund ihres körperlichen oder psychischen Zustands in der Bildung oder Äußerung des Willens erheblich eingeschränkt ist, es sei denn, er hat sich der Zustimmung dieser Person versichert,
2. durch die Tat oder eine während der Tat begangene Handlung eine schwere Gesundheitsschädigung des Opfers verursacht.
(3) Der Versuch ist strafbar.
[...]
(5) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter
[...]
3. eine Lage ausnutzt, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist.
(6) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren zu erkennen. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn
[...]
2. die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird.
(7) Auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter
[...]
3. das Opfer in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.
[...]
§223 Körperverletzung (1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
§224 Gefährliche Körperverletzung (1) Wer die Körperverletzung
[...]
3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,
4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
§12 Grundgesetz - Berufsfreiheit (1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. [...]
[...]
Dadurch, dass Herr Kirklies sich als popeliger Allgemeinmediziner beim Amt für schlauer gehalten hat als der Universitätsprofessor für Psychiatrie, dem stellvertretenden Klinikleiter des Universitätsklinikums MHH Hannover, Prof. Frieling, weil er alles besser wusste, obwohl er mich garnicht kannte, wurde diese Freiheit beschnitten. "frei zu wählen" bedeutet also in dieser Hinsicht, dass ich die Freiheit hätte haben müssen frei zu wählen; unter der Nichtausstellung des für den Pilotenberuf erforderlichen Medical, entgegen der professoralen Einschätzung aber eben keine "freie" Wahl hatte.
Bereits damals hatte ich gewählt. Die Entscheidung für den Beruf des LKW Fahrers ist also keinesfalls "frei" erfolgt!
Verantwortlich ist: Andreas Kirklies vom Luftfahrt-Bundesamt in Braunschweig!
Ich distanziere mich zudem von den Thesen und Ansichten Rudolf Steiners und verbitte mir eine jegliche Einflußnahme von antiautoritären/Walldorf-Ansichten auf
mein Leben in jeder Form und in jeder Hinsicht.
Ich distanziere mich von allen Ansichten von NLP Gurus und deren Anhängern.
Ich distanziere mich von Scientology; hier in jeglicher Form.
Im Wahn etwas zu finden (LBA, Versicherungen, politische Parteien, andere Gegenseite(n)) und in völliger Ignoranz des Urteils eines Universitätsprofessors für Psychiatrie, wurde mein Privatverhalten ohne jegliche Gnade oder Rücksicht aus mir herausgefoltert und quasi veröffentlicht.
Niemandem, mit dem ich nicht privat befreundet bin, wobei ich das entscheide, steht es zu mein Privatverhalten zu kennen - auch keinen Professoren und Richtern! Es gibt keinen Richter, der sagen könnte oder im Ansatz dürfte: "Den kenne ich" und grundsätzlich darf es sowieso, schon aus Datenschutzgründen, niemanden geben, der überhaupt in Kenntnis von Privatverhalten meiner Person ist; durch gemeinschaftliches Begehen von Verbrechen, durch Nachstellungen und sog. "Netzwerken" erlangt schon einmal garnicht.
Ich entscheide darüber und das hat viel mit den Grundrechten zu tun, mit der körperlichen Unversehrtheit und der Unverletzlichkeit der Würde des Menschen; letztendlich ist es weiße Folter!
Ihrer Machtergreifung über das Opfer muss ich somit eine Absage erteilen - sie ist menschenverachtend und sagt mehr über Sie aus, als über mich: Scheinbar gibt es Personen unter den Handelnden, die nur so ihre geisteskranke, narzistisch gestörte Persönlichkeit ausleben können und unter ärztlichem Machtmissbrauch ihren geisteskranken Ansichten fröhnen und dominieren wollen. Das allerdings ist nicht mein Problem und hat auch nicht mein Problem zu sein; ich bin grundsätzlich vor so etwas zu schützen!
Die Grundannahme, dieses Vorgehen bei mir anwenden zu dürfen, ist bereits falsch und wird im Verfahren gegen die Täter eine entscheidende Rolle spielen.
Es gibt in meinem Fall rechtlich keinerlei Grundlage derartig an mir zu verfahren; somit sind es Straftaten, die hier seit etlichen Jahren dauerhaft an mir begangen werden. Lassen Sie Ihre Finger von mir!
Wer einem Menschen und seiner Familie so etwas schreckliches antut, wie Sie es hier getan haben, der gehört nicht in die Wissenschaften, der gehört für immer aus ihnen verbannt; egal welche Position er darin bekleidet!